STUDIO PUGNO VANONI PIVIDORI
seit 1991

ÜBER UNS

Nach mehrjähriger Ausbildung und Berufserfahrung in diversen Kanzleien in Mailand und im Ausland eröffnete Herr RA Alberto Pugno Vanoni am 1. Januar 1991 seine eigene Kanzlei.
2016 wurde die Kanzlei unter Beteiligung von Herrn RA Alessandro Pividori, ständiger Mitarbeiter des Gründers seit 2001, in eine Sozietät (ital. Gesetz Nr. 247 vom 31.12.2012) umgewandelt. RA Enrico Palmieri ist seit 2021 auch Partner.


Wahlbereich der Fachanwälte ist das Wirtschaftsrecht (Gesellschafts-, Vertrags- und Insolvenzrecht), auch im Rahmen internationaler Handelsbeziehungen. Mandanten der Kanzlei sind demzufolge vor allem häufig Tochtergesellschaften ausländischer (US-amerikanischer und deutscher) Unternehmen, die in den unterschiedlichsten Branchen tätig sind.
Auch Privatpersonen wenden sich an die Kanzlei, um sich in den zahlreichen Bereichen des Zivilrechts beraten und unterstützen zu lassen, unter anderem, wenn es um Erbfolgen, Verbraucherschutz, Wahrung des Eigentumsrechts und die Haftung bei rechtswidrigen Handlungen geht, auch in Bezug auf den Verstoß gegen Bestimmungen über umweltbelastende Geräuschemissionen.

Besondere Aufmerksamkeit kommt gerichtlichen Verfahren und Schiedsverfahren zu, ein Bereich, in dem die Anwälte einschlägige Erfahrung besitzen.

Honorare werden stets im Voraus und schriftlich festgelegt, wobei – soweit möglich – dem Mandanten der voraussichtliche Zeitraum für das Erreichen seiner Ziele genannt wird.

Die Mandanten werden – im Bewusstsein, dass die schnelle Weitergabe der Informationen eines der Schlüsselelemente ist, um die bestmögliche Abwicklung des Vorgangs und der Beziehung zum Mandanten zu gewährleisten.
Die Kanzlei hat mit der Compagnia Zurich Insurance Company SA die Berufshaftpflichtversicherung Nr. 109k4937 über einen Höchstwert von €. 1.500.000,00. abgeschlossen.
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